Visum Kasachstan
BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN
PREISNACHLASS VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT
Einreisebestimmungen ( Stand: 01.07.2011 ) Kasachstan |
Bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen:
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Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.
Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.
Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.
Konsulat Art |
Aufenthalt |
Bearbeitungszeit (Arbeitstage) |
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10 |
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Touristenvisum |
30 Tage |
65 € |
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Touristenvisum zweimal |
60 Tage |
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Privat |
90 Tage |
80 € |
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Geschäftsvisum einmal |
90 Tage |
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Geschäftsvisum zweimal |
90 Tage |
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Transit einmal |
5 Tage |
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Transit zweimal |
5 Tage |
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Geschäftsvisum mehrmaliges |
365 Tage |